Lese- und/oder Rechtschreibstörung
Wenn bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung besteht, setzen Sie sich bitte mit unserer Schulpsychologin Andrea Federhofer in Verbindung.
Auch bereits vorhandene diesbezügliche Bescheinigungen sind direkt an unsere Schulpsychologin zu leiten.
Bestehende Lese- und/oder Rechtschreibstörung beim Übertritt ans IKG
Sollte zum Zeitpunkt des Übertritts Ihres Kindes ans IKG bereits eine aktuelle Bescheinigung über das Vorliegen einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorhanden sein, geben Sie diese bitte direkt bei der Einschreibung im Sekretariat ab und setzen Sie sich nach Schuljahresbeginn zeitnah mit Schulpsychologin Andrea Federhofer in Verbindung.
Die Bescheinigung darf zum Schuljahresbeginn höchstens ein Jahr alt sein. Ältere Bescheinigungen haben keine Gültigkeit mehr.